SaaS AGB — MyDolphin & Cloud-Software
Firma: Dreamlink Solutions GmbH
Im Halbiacker 5, 8352 Elsau, Schweiz
UID: CHE-461.111.760
Zuletzt aktualisiert: 3. September 2026
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Angebote, Abonnemente und Dienstleistungen der Dreamlink Solutions GmbH („Dreamlink Solutions“, „Anbieterin“) gegenüber Geschäftskunden („Kunde“). Sie gelten ausschliesslich im B2B-Verhältnis.
1.2 Mit der Registrierung, Bestellung, dem Abonnement oder der Nutzung der ERP-Plattformen MyDolphin und CloudBook akzeptiert der Kunde diese AGB. Ohne Zustimmung dürfen die Leistungen nicht genutzt werden.
1.3 Individuelle schriftliche Vereinbarungen (einschliesslich schriftlich angenommener Offerten) gehen diesen AGB vor. Für einzelne Module oder Services können ergänzende Bestimmungen gelten; im Konfliktfall hat die speziellere Regelung Vorrang.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern Dreamlink Solutions ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Leistungsumfang
2.1 Dreamlink Solutions erbringt MyDolphin und verwandte Produkte als Software-as-a-Service (SaaS) zur Digitalisierung und Automatisierung geschäftsrelevanter Prozesse (namentlich Verkauf, Einkauf, Lager/Inventar, Buchhaltung, Zeiterfassung, CRM und Dokumentenautomatisierung), wie in Offerte, Tarif oder Kundenportal beschrieben.
2.2 Die Leistungen sind kostenpflichtig und im Abonnement erhältlich. Website-Beschreibungen sind unverbindlich; massgeblich ist die bestätigte Bestellung bzw. der gewählte Tarif.
2.3 Der Kunde erhält ein nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Vertragsdauer, ausschliesslich für eigene interne Geschäftszwecke und im Rahmen des lizenzierten Nutzer- bzw. Firmenumfangs.
2.4 Dreamlink Solutions darf Subunternehmer beiziehen, sofern das vereinbarte Leistungsniveau nicht wesentlich beeinträchtigt wird und Vertraulichkeits- sowie Datenschutzpflichten weitergegeben werden.
2.5 Weiterentwicklung, Wartung und angemessene Anpassung der Leistungen sind zulässig, sofern die vereinbarte Kernfunktionalität nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Geplante Wartung kann zu vorübergehender Nichtverfügbarkeit führen.
2.6 Die Produktivdaten werden in der Schweiz gehostet. Ein Wechsel des Rechenzentrums innerhalb der Schweiz ist zulässig. Eine Verlagerung ins Ausland erfolgt nur, soweit gesetzlich zulässig und in der Datenschutzerklärung bzw. der Auftragsbearbeitungsvereinbarung beschrieben.
2.7 Soweit Dreamlink Solutions eine kostenlose Testphase anbietet (derzeit 30 Tage, sofern auf der Website oder in der Offerte nicht anders angegeben), beginnt diese mit der Kontoaktivierung. Die Testphase begründet kein kostenpflichtiges Abonnement, solange der Kunde nicht bestellt oder die Testphase nicht ausdrücklich in ein Abonnement überführt. Der Kunde kann während der Testphase jederzeit kündigen (E-Mail genügt). Nach Ablauf ohne Bestellung darf Dreamlink Solutions den Zugang sperren und die Testdaten nach dreissig (30) Tagen löschen, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB gelten während der Testphase sinngemäss.
3. Registrierung und Pflichten des Kunden
3.1 Für den Zugang ist ein Kundenkonto und gegebenenfalls benannte Nutzer erforderlich.
3.2 Der Kunde macht vollständige und richtige Angaben, behandelt Zugangsdaten vertraulich und stellt sicher, dass nur berechtigte Personen das Konto nutzen. Er haftet für alle Aktivitäten unter seinen Konten.
3.3 Der Kunde stellt auf eigene Kosten die für Implementierung, Onboarding oder Migration erforderlichen Daten, Zugänge und Mitwirkung rechtzeitig zur Verfügung.
3.4 Bei unvollständigen, verspäteten oder fehlerhaften Daten oder fehlender Mitwirkung kann Dreamlink Solutions Korrektur verlangen, die Leistung auf Basis der gelieferten Informationen erbringen, den Go-live verschieben oder den Implementierungsauftrag kündigen und nachgewiesene Aufwände in Rechnung stellen.
3.5 Der Kunde bleibt allein verantwortlich für Rechtmässigkeit, Richtigkeit und Qualität der hochgeladenen Inhalte, für fremde Rechte sowie für die Einhaltung anwendbarer Buchführungs-, Steuer- und Branchenvorschriften.
4. Preise, Zahlung, Verzug und Sperrung
4.1 Massgeblich sind die Preise gemäss Website, Kundenportal, Offerte oder Auftragsbestätigung. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich Preise in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
4.2 Abonnementsgebühren sind – sofern nicht anders vereinbart – im Voraus zu Beginn jeder Abonnementperiode zu bezahlen. Einmalige Leistungen (Implementierung, Schulung, Individualentwicklung) werden gemäss Offerte fakturiert.
4.3 Rechnungen sind innert der auf der Rechnung angegebenen Frist («zahlbar bis») zu begleichen. Fehlt eine Frist, gilt eine Zahlungsfrist von zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum. Massgeblich ist der Zahlungseingang auf dem angegebenen Konto.
4.4 Der Kunde darf bis und mit dem Fälligkeitstag leisten. Mit Ablauf dieses Tages gerät er ohne Mahnung in Verzug, sofern die Rechnung einen kalendermässigen Fälligkeitstag bezeichnet (Art. 102 Abs. 2 OR). Eine Mahnung vor oder am Fälligkeitstag ist nicht geschuldet.
4.5 Die weitere Nutzung nach Fälligkeit begründet kein unentgeltliches Nutzungsrecht. Offene Abonnementperioden, bereits erbrachte Leistungen und aufgelaufene Gebühren bleiben vollumfänglich zahlbar.
4.6 Im Verzug schuldet der Kunde Verzugszins von fünf Prozent (5 %) p.a. Dreamlink Solutions kann zudem den Ersatz angemessener Mahn- und Inkassokosten verlangen.
4.7 Nach Eintritt des Verzugs mahnt Dreamlink Solutions den Kunden (E-Mail an die hinterlegte Adresse genügt). Mahnungen dürfen automatisiert versendet werden. Für den ersten Verzug setzt Dreamlink Solutions eine Nachfrist von mindestens sieben (7) Tagen zur vollständigen Zahlung.
4.8 Nach ungenutztem Ablauf der Nachfrist darf Dreamlink Solutions den Zugang vorübergehend sperren (Lizenz inaktiv), bis sämtliche dann fälligen Forderungen beglichen sind. Die Sperrung ist keine Kündigung: Der Vertrag bleibt bestehen, die Zahlungspflicht läuft weiter, und Kundendaten werden während der Sperrung nicht gelöscht. Der Kunde kann innert dreissig (30) Tagen nach Mitteilung der Sperrung einen Datenexport verlangen.
4.9 Wiederholter Zahlungsverzug (erneuter Verzug innert zwölf Monaten nach einem früheren Verzug) gilt als wichtiger Grund. Dreamlink Solutions darf in diesem Fall Vorauszahlung verlangen, kürzere Zahlungsfristen ansetzen oder den Zugang bereits nach einer Nachfrist von drei (3) Tagen sperren.
4.10 Nach einer weiteren Nachfrist von mindestens sieben (7) Tagen nach der Sperrung darf Dreamlink Solutions den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Besteht der Vertrag noch, wird der Zugang nach vollständigem Ausgleich aller offenen Forderungen und allfälliger vereinbarter Reaktivierungskosten wiederhergestellt.
4.11 Preisanpassungen auf Ende einer Vertragsperiode sind mit Vorankündigung von mindestens dreissig (30) Tagen zulässig. Kündigt der Kunde nicht auf Periodenende, gelten die neuen Preise als akzeptiert.
5. Implementierung und Support
5.1 Implementierung und Onboarding erfordern die aktive, rechtzeitige Mitwirkung des Kunden. Termine werden nach Treu und Glauben vereinbart und können verschoben werden, wenn der Kunde nicht bereit ist.
5.2 Vom Kunden kurzfristig (weniger als zwei Arbeitstage) abgesagte oder versäumte Sitzungen können bis zu 100 % der vereinbarten Gebühr verrechnet werden, sofern der Kunde nicht nachweist, dass Dreamlink Solutions kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.3 Beanstandungen zu Implementierungsleistungen sind innert dreissig (30) Tagen nach der betreffenden Sitzung oder Lieferung schriftlich anzuzeigen.
5.4 Support richtet sich nach dem gewählten Tarif (Kanäle, Zeiten und Reaktionsziele gemäss Publikation oder Vereinbarung). Support umfasst keine Individualentwicklung, sofern diese nicht gesondert bestellt ist.
6. Datenschutz und Vertraulichkeit
6.1 Personenbezogene Daten werden gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit anwendbar, der EU-DSGVO bearbeitet, wie in der Datenschutzerklärung näher beschrieben.
6.2 Der Kunde bleibt Eigentümer und in der Regel Verantwortlicher der Kundendaten. Dreamlink Solutions bearbeitet diese Daten als Auftragsbearbeiterin zur Vertragserfüllung. Die Bearbeitung erfolgt auf Grundlage einer Auftragsbearbeitungsvereinbarung (AVV), die Bestandteil des Vertrags ist oder in der jeweils aktuellen Fassung auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Unterauftragsbearbeiter werden nur unter Einhaltung von Ziff. 2.4 beigezogen.
6.3 Beide Parteien wahren Geschäftsgeheimnisse und nicht öffentliche Informationen der anderen Partei und verwenden sie nur vertraglich. Die Pflicht gilt drei (3) Jahre über das Vertragsende hinaus, für Geschäftsgeheimnisse unbefristet.
7. Immaterialgüterrechte
7.1 Sämtliche Rechte an Software, Quellcode, Datenbanken (ohne Kundendaten), Dokumentation, Marken und Know-how verbleiben bei Dreamlink Solutions oder ihren Lizenzgebern.
7.2 Es werden keine Rechte über das Nutzungsrecht gemäss Ziff. 2.3 hinaus eingeräumt.
7.3 Reverse Engineering, Dekompilierung, Umgehung technischer Schutzmassnahmen, Benchmarking für Konkurrenzprodukte oder das Entfernen von Schutzvermerken ist untersagt, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes erlaubt.
8. Haftung und Gewährleistung
8.1 Dreamlink Solutions gewährleistet, dass die Software bei bestimmungsgemässer Nutzung im Wesentlichen den vereinbarten Spezifikationen entspricht.
8.2 Keine Gewähr besteht für ununterbrochene Verfügbarkeit, völlige Fehlerfreiheit oder die Eignung für ein nicht ausdrücklich vereinbartes Ergebnis. Der Kunde ist für Sicherungen der von ihm exportierbaren Daten verantwortlich.
8.3 Dreamlink Solutions haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für zwingende Haftung (einschliesslich Produktehaftpflicht und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit).
8.4 Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – für indirekte und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und reine Vermögensschäden ausgeschlossen. Soweit eine Haftung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, ist sie insgesamt auf die vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlten Abonnementgebühren beschränkt.
8.5 Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
9. Vertragsdauer, Kündigung und Sperrung
9.1 Der Vertrag beginnt mit der Aktivierung des Zugangs oder mit der schriftlichen Auftragsbestätigung, je nachdem, was früher eintritt.
9.2 Abonnemente gelten für die vereinbarte Periode (monatlich oder jährlich, sofern nicht anders vereinbart) und verlängern sich jeweils automatisch um dieselbe Periode, wenn sie nicht unter Einhaltung einer Frist von dreissig (30) Tagen auf Periodenende schriftlich (E-Mail genügt) gekündigt werden.
9.3 Jede Partei darf aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Wichtiger Grund liegt namentlich vor bei Zahlungsverzug nach ungenutzter Nachfrist gemäss Ziff. 4, bei Insolvenz oder Nachlassstundung, bei missbräuchlicher oder rechtswidriger Nutzung, bei Verletzung von Immaterialgüterrechten oder bei einer sonstigen schweren Vertragsverletzung, die trotz schriftlicher Abmahnung nicht innert angemessener Frist behoben wird.
9.4 Die Sperrung gemäss Ziff. 4.8 beendet den Vertrag nicht. Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten innert dreissig (30) Tagen exportieren. Danach darf Dreamlink Solutions die Daten löschen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
9.5 Bereits bezahlte Gebühren für die laufende Periode werden bei ordentlicher Kündigung nicht rückerstattet, soweit gesetzlich zulässig. Bei Kündigung aus wichtigem Grund durch Dreamlink Solutions bleiben offene Forderungen geschuldet.
10. Änderungen der AGB und Leistungen
10.1 Dreamlink Solutions kann diese AGB anpassen. Wesentliche Änderungen werden mindestens dreissig (30) Tage im Voraus mitgeteilt (E-Mail genügt). Der Kunde kann auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen. Nutzt er die Leistungen danach weiter, gelten die neuen AGB als akzeptiert.
10.2 Leistungen dürfen angepasst oder aus wichtigen Gründen eingestellt werden. Verringert eine Änderung die vereinbarte Kernfunktionalität wesentlich, kann der Kunde das betroffene Abonnement auf den Änderungszeitpunkt kündigen.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahekommt.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des CISG.
12.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Winterthur, Kanton Zürich, Schweiz, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände.


